Führerschein Klasse A: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg
- Mindestalter
- 20 / 21 / 24*
- Einschluss-Klassen
- AM, A1, A2
- Eingeschlossen in
- –
- Befristung
- –
- Gültigkeit
- 15 Jahre
* Mindestalter:
- 24 Jahre für Krafträder bei direktem Zugang
- 21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW
- 20 Jahre für Krafträder bei einem Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens zwei Jahren.
Fahrzeugdefinitionen
Krafträder mit:
- Hubraum von mehr als 50 cm³
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- auch mit Beiwagen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit:
- mit symmetrisch angeordneten Rädern
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren)
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
- Leistung von mehr als 15 kW
Voraussetzungen
Sehtest
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (min. 9 x 45 Min.)