Navigation überspringen Sitemap anzeigen
Fahrschule Heger

Führerschein Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg

Mindestalter
18 / 17*
Einschluss-Klassen
AM, L
Eingeschlossen in
Befristung
Gültigkeit
15 Jahre

* Bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren oder bei Erteilung der Fahrerlaubnis, während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in:

  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/­Berufskraftfahrerin“
  • dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“
  • einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.

Fahrzeugdefinitionen

Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)

  • mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
  • gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

Auch Anhänger:

  • mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
  • mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt

Voraussetzungen

Sehtest

  • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (min. 9 x 45 Min.)
Zum Seitenanfang