Führerschein Klasse B: Kraftfahrzeuge bis 3.500 kg
- Mindestalter
- 18 / 17*
- Einschluss-Klassen
- AM, L
- Eingeschlossen in
- –
- Befristung
- –
- Gültigkeit
- 15 Jahre
* Bei der Teilnahme am Begleiteten Fahren oder bei Erteilung der Fahrerlaubnis, während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in:
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Berufskraftfahrer/Berufskraftfahrerin“
- dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb“
- einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden.
Fahrzeugdefinitionen
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
Auch Anhänger:
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt
Voraussetzungen
Sehtest
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (min. 9 x 45 Min.)