Führerscheinklasse AM: Zwei- u. dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
- Mindestalter
- 16
- Einschluss-Klassen
- –
- Eingeschlossen in
- A1, A2, A, B, T
- Befristung
- –
- Gültigkeit
- 15 Jahre
Fahrzeugdefinitionen
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren, auch mit Beiwagen. Gilt auch für Fahrräder mit Hilfsmotor mit diesen Anforderungen
Dreirädrige Kleinkrafträder mit:
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³(bei Fremdzündungsmotoren) bzw. maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW
- Bei anderen Verbrennungsmotoren oder maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit
- bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h
- Hubraum von nicht mehr als 50 cm³(bei Fremdzündungsmotoren)
- maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren)
- maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Voraussetzungen
Sehtest
- Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe (min. 9 x 45 Min.)